RS Uvs 2011/6/30 Senat-NK-10-1027

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Veröffentlicht am 30.06.2011
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Norm

StVO 1960 §82 Abs1
  1. StVO 1960 § 82 heute
  2. StVO 1960 § 82 gültig ab 01.10.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994
  3. StVO 1960 § 82 gültig von 01.07.1983 bis 30.09.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 174/1983

Rechtssatz

Die Aufstellung eines Werbeplakates ohne die erforderliche gesetzliche Bewilligung verletzt den Schutzzweck der Norm, eine geordnete Nutzung der öffentlichen Straße zu gewährleisten.

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2012
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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