RS Uvs 2011/7/1 Senat-MD-10-1084

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Veröffentlicht am 01.07.2011
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Rechtssatz

Auch ein umzäunter Firmenparkplatz, der mit der Hinweistafel „Parkplatz für Kunden“ gekennzeichnet ist, erfüllt die rechtliche Norm einer Straße mit öffentlichem Verkehr.

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2012
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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