Norm
AuslBG §28 Abs1 Z1 litaRechtssatz
Die vom Berufungswerber dem ausländischen Staatsangehörigen überlassene Wohnung könnte unter der Voraussetzung eines stillschweigend zwischen dem Berufungswerber und dem Ausländer vereinbarten Synallagmas in dem Sinne, dass die Überlassung der Wohnung eine Vorbedingung für die Durchführung von Tätigkeiten oder für eine Leistungserbringung darstellt, eine entgeltähnliche Leistung darstellen.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012