Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Auf Grund der Vielzahl und auch der Verschiedenartigkeit der festgestellten Mängel war von einer außergewöhnlichen Sorglosigkeit bei der Ausübung der Ermächtigung nach § 57a KFG 1967 sowie davon auszugehen, dass die Vertrauenswürdigkeit nach wie vor nicht gegeben ist.Auf Grund der Vielzahl und auch der Verschiedenartigkeit der festgestellten Mängel war von einer außergewöhnlichen Sorglosigkeit bei der Ausübung der Ermächtigung nach Paragraph 57 a, KFG 1967 sowie davon auszugehen, dass die Vertrauenswürdigkeit nach wie vor nicht gegeben ist.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012