Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64a Abs2Rechtssatz
Die Berufungswerberin vertritt die Ansicht, dass das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft, mit dem ihr ein schwerer innerhalb ihrer gesetzlichen Führerscheinprobezeit begangener Verstoß gegen die StVO (Fahrerflucht gemäß § 4 Abs 1 lit a FSG) zur Last gelegt worden ist, auf Grund ihres Rechtsmittels und gleichzeitig gestellten Wiedereinsetzungsantrages noch nicht in Rechtskraft erwachsen sei. Dieser Rechtsansicht kann nicht gefolgt werden, da die Berufung gegen das Straferkenntnis mit Berufungsvorentscheidung der Bezirkshauptmannschaft als verspätet eingebracht zurückgewiesen worden ist. Da ein Vorlageantrag gemäß § 64a Abs 2 AVG von der rechtsanwaltlich vertretenen Berufungswerberin nicht gestellt worden ist, ist die Berufungsvorentscheidung über die Zurückweisung der Berufung und damit auch das Straferkenntnis - unbeschadet davon, dass im Wiedereinsetzungsverfahren noch ein Rechtsmittel eingebracht worden ist - in Rechtskraft erwachsen.Die Berufungswerberin vertritt die Ansicht, dass das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft, mit dem ihr ein schwerer innerhalb ihrer gesetzlichen Führerscheinprobezeit begangener Verstoß gegen die StVO (Fahrerflucht gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, FSG) zur Last gelegt worden ist, auf Grund ihres Rechtsmittels und gleichzeitig gestellten Wiedereinsetzungsantrages noch nicht in Rechtskraft erwachsen sei. Dieser Rechtsansicht kann nicht gefolgt werden, da die Berufung gegen das Straferkenntnis mit Berufungsvorentscheidung der Bezirkshauptmannschaft als verspätet eingebracht zurückgewiesen worden ist. Da ein Vorlageantrag gemäß Paragraph 64 a, Absatz 2, AVG von der rechtsanwaltlich vertretenen Berufungswerberin nicht gestellt worden ist, ist die Berufungsvorentscheidung über die Zurückweisung der Berufung und damit auch das Straferkenntnis - unbeschadet davon, dass im Wiedereinsetzungsverfahren noch ein Rechtsmittel eingebracht worden ist - in Rechtskraft erwachsen.
Schlagworte
In Rechtskraft erwachsen, Berufungsvorentscheidung, VorlageantragZuletzt aktualisiert am
30.04.2012