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19/05 MenschenrechteNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/21/0277 E 11. September 2001 RS 3 (Hier: Vergehen nach § 27 Abs 2 Z 2 erster Fall SMG 1997 liegt ca 10 Monate zurück.)Stammrechtssatz
Liegt das für die Verurteilung des Fremden ausschlaggebende Fehlverhalten ( hier: Verbrechen des Raubes,des Diebstahls und Vergehen der Urkundenunterdrückung) noch viel zu kurz (hier: 7 Monate) zurück,so kann auf Grund des verstrichenen Zeitraums eine wesentliche Verringerung der von ihm ausgehenden Gefahr für die in Art 8 Abs 2 MRK genannten öffentlichen Interessen im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides gemäß § 36 Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 FrG 1997 nicht angenommen werden (Hinweis E 16. April 1999, 99/18/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001180056.X01Im RIS seit
20.10.2004