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50.01.02 Gewerbeordnung 1994Norm
GewO 1994 §113 Abs7Beachte
Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar.Rechtssatz
Unter den in § 113 Abs7 GewO 1994 genannten Betriebsräumen und Betriebsflächen sind nicht nur jene Bereiche zu verstehen, die für den Aufenthalt der Lokalgäste geeignet sind, sondern auch solche, die in Zusammenhang mit der gastgewerblichen Betriebsanlage in Verwendung stehen wie zB ein üblicherweise als Lagerraum genutztes "Stüberl". Eine solche Betrachtungsweise ergibt sich schon aus der eigentümlichen Bedeutung der Begriffe "Betriebsräume" und "Betriebsfläche". Diese Begriffe sind jedenfalls weitergehend als der Begriff Gasträumlichkeit, woraus zu schließen ist, dass Betriebsräume und Betriebsflächen sämtliche Bereiche umfassen, die – in welcher Form auch immer – für den Gastgewerbebetrieb verwendet werden; auch wenn sie den Lokalgästen nicht zugänglich sind, zumal Lärmbelästigungen von Nachbarn etc – vgl den Schutzzweck des § 113 Abs7 GewO 1994 – auch von diesen Räumlichkeiten ausgehen können.Unter den in Paragraph 113, Abs7 GewO 1994 genannten Betriebsräumen und Betriebsflächen sind nicht nur jene Bereiche zu verstehen, die für den Aufenthalt der Lokalgäste geeignet sind, sondern auch solche, die in Zusammenhang mit der gastgewerblichen Betriebsanlage in Verwendung stehen wie zB ein üblicherweise als Lagerraum genutztes "Stüberl". Eine solche Betrachtungsweise ergibt sich schon aus der eigentümlichen Bedeutung der Begriffe "Betriebsräume" und "Betriebsfläche". Diese Begriffe sind jedenfalls weitergehend als der Begriff Gasträumlichkeit, woraus zu schließen ist, dass Betriebsräume und Betriebsflächen sämtliche Bereiche umfassen, die – in welcher Form auch immer – für den Gastgewerbebetrieb verwendet werden; auch wenn sie den Lokalgästen nicht zugänglich sind, zumal Lärmbelästigungen von Nachbarn etc – vergleiche den Schutzzweck des Paragraph 113, Abs7 GewO 1994 – auch von diesen Räumlichkeiten ausgehen können.
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2012