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34.01.14 GlücksspielgesetzNorm
GSpG §53Rechtssatz
Der Verdacht der Begehung von Verwaltungsübertretungen iSd § 53 GSpG muss auch im Zeitpunkt der Entscheidung des UVS über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme noch ausreichend substanziiert sein.Der Verdacht der Begehung von Verwaltungsübertretungen iSd Paragraph 53, GSpG muss auch im Zeitpunkt der Entscheidung des UVS über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme noch ausreichend substanziiert sein.
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011