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90.01.01 Straßenverkehrsordnung 1960Norm
StVO 1960 §20 Abs1Beachte
Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar.Rechtssatz
Der Umstand, dass auf einer möglicherweise schneebedeckten oder vereisten Fahrbahn ein Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, ist für sich kein geeigneter Nachweis dafür, dass die/der Lenkerin/Lenker mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit unterwegs war.
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2012