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62.01.03 AusländerbeschäftigungsgesetzNorm
AuslBG §28 Abs12Beachte
gleichlautende Entscheidung zu VwSen-252803/6/Py/Hu und 252804/6/Py/Hu vom 16. November 2011. Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar.Rechtssatz
Die Prüfung der materiellen Voraussetzungen zur Erteilung der EU-Entsendebestätigungen obliegt dem Arbeitsmarktservice. Indem das zuständige Arbeitsmarktservice durch die Ausstellung von EU-Entsendebestätigungen für die im Straferkenntnis angeführten ausländischen Staatsangehörigen die Konformität der Entsendung bestätigt hat, kommt daher eine Bestrafung des Bw nicht mehr in Betracht.
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2012