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62/00Norm
AuslBG §3Rechtssatz
Erkundigt sich der Berufungswerber vor Beginn der Inanspruchnahme von Subunternehmern im Info Center eines Finanzamtes welche Voraussetzungen ausländische Staatsangehörige benötigen, um so wie er das Transportgewerbe selbständig ausüben zu dürfen, insbesondere um als Subfrächter für ihn Pakete zustellen zu können, darf er auf die ihm erteilte Auskunft vertrauen, auch wenn das Finanzamt nicht die für die Ausstellung von arbeitsmarktbehördlichen Genehmigungen zuständige Behörde ist, da es als Anzeigebehörde rechtlich zu beurteilen hat, ob arbeitsmarktbehördliche Genehmigungen erforderlich sind.
Schlagworte
Finanzamt, AuskunftserteilungZuletzt aktualisiert am
21.02.2012