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90.02.02 FührerscheingesetzNorm
FSG §7 Abs3 Z4Beachte
Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar.Rechtssatz
Bei einer Entziehung der Lenkberechtigung wegen einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung besteht kein sachlicher Grund, auch das Lenken von Motorfahrrädern oder Invalidenkraftfahrzeugen zu verbieten, weil mit solchen Fahrzeugen eine derart massive Geschwindigkeitsüberschreitung technisch nicht möglich ist.
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2012