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90.02.02 FührerscheingesetzNorm
FSG §7 Abs3 Z4Beachte
Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar.Rechtssatz
Die Entziehung einer "zukünftig erteilten" ausländischen Lenkberechtigung ist rechtlich nicht möglich, weil ein zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung (noch) nicht bestehendes Recht auch nicht entzogen werden kann.
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2012