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40 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Um den Anforderungen des § 44a Z 1 VStG zu genügen ist im Fall einer Bestrafung wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes – wie vorliegend - grundsätzlich die als erwiesen angenommene Tat durch Verneinung aller in § 31 Abs. 1 FPG genannten Voraussetzungen für eine Unrechtmäßigkeit des Aufenthaltes zu umschreiben.Um den Anforderungen des Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG zu genügen ist im Fall einer Bestrafung wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes – wie vorliegend - grundsätzlich die als erwiesen angenommene Tat durch Verneinung aller in Paragraph 31, Absatz eins, FPG genannten Voraussetzungen für eine Unrechtmäßigkeit des Aufenthaltes zu umschreiben.
Schlagworte
Unrechtmäßiger Aufenthalt, Fremdenpolizei, Tatbestandsmerkmale, Straferkenntnis, KonkretisierungsgebotZuletzt aktualisiert am
03.04.2012