RS Uvs 2012/1/18 KUVS-2080/7/2011

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Veröffentlicht am 18.01.2012
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Index

40 Verwaltungsverfahren
40/01 Verwaltungsverfahren
41 Innere Angelenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §31 Abs1
FrPolG 2005 §120 Abs1 Z2
VStG §44a Z1

Rechtssatz

Um den Anforderungen des § 44a Z 1 VStG zu genügen ist im Fall einer Bestrafung wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes – wie vorliegend - grundsätzlich die als erwiesen angenommene Tat durch Verneinung aller in § 31 Abs. 1 FPG genannten Voraussetzungen für eine Unrechtmäßigkeit des Aufenthaltes zu umschreiben.Um den Anforderungen des Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG zu genügen ist im Fall einer Bestrafung wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes – wie vorliegend - grundsätzlich die als erwiesen angenommene Tat durch Verneinung aller in Paragraph 31, Absatz eins, FPG genannten Voraussetzungen für eine Unrechtmäßigkeit des Aufenthaltes zu umschreiben.

Schlagworte

Unrechtmäßiger Aufenthalt, Fremdenpolizei, Tatbestandsmerkmale, Straferkenntnis, Konkretisierungsgebot

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2012
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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