Norm
AuslBG §28 Abs1 Z1 litaRechtssatz
Elemente, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitution im Rahmen des „beweglichen Systems“ für die Ausübung der Prostitution in unselbständiger Tätigkeit sprechen, sind zum Beispiel, dass eine organisierte Abrechnung die Einordnung der Prostituierten in die Betriebsorganisation zeigt und die Arbeitgeberin nicht nur aus der Vermietung von Zimmern einen Nutzen bezieht, sondern direkt darüber hinaus aus der Tätigkeit der Ausübung der Prostitution.
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013