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41/01Norm
SPG §38a Abs2Rechtssatz
Ein Betretungsverbot, das von der Polizei für 10 Tage ausgesprochen wurde, ist rechtswidrig. Die Dauer beträgt kraft Gesetzes 2 Wochen. Ein innerhalb dieser Frist verlängertes zweites Betretungsverbot ist rechtswidrig.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde, Betretungsverbot, zulässige DauerZuletzt aktualisiert am
05.03.2012