Index
40 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs1Rechtssatz
Für eine Bestellungsurkunde iSd § 9 Abs. 2 VStG ist nicht nur die klare Abgrenzung des Verantwortungsbereiches erforderlich, ferner die Darlegung, inwieweit und in welcher Form der Beauftragte befugt ist, Anordnungen zu geben, die Angabe des inländischen Wohnsitzes, und auch die Unterfertigung durch die Person, die den verantwortlichen Beauftragten bestellt hat.Für eine Bestellungsurkunde iSd Paragraph 9, Absatz 2, VStG ist nicht nur die klare Abgrenzung des Verantwortungsbereiches erforderlich, ferner die Darlegung, inwieweit und in welcher Form der Beauftragte befugt ist, Anordnungen zu geben, die Angabe des inländischen Wohnsitzes, und auch die Unterfertigung durch die Person, die den verantwortlichen Beauftragten bestellt hat.
Schlagworte
Verantwortlich Beauftragter, Nach außen vertretungsbefugtes Organ, Abgrenzung, Verantwortungsbereich, Inländischer WohnsitzZuletzt aktualisiert am
22.08.2012