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40 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §33 Abs1Rechtssatz
Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer einer GmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung ins Handelsregister unabhängig. Eine Person kann trotz anderslautendem Registerstand die Geschäftsführereigenschaft fehlen. Die Eintragung im Firmenbuch hat lediglich deklarative Wirkung. Eine Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortung auf andere Personen ist ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich. Im Gegenstand wies die Firmenbucheintragung zum Kontrollzeitpunkt den Beschuldigten als handelsrechtlichen Geschäftsführer der Firma X GmbH aus. Tatsächlich ist die Firma jedoch am 30.12.2008 verkauft worden und war zum Zeitpunkt der Kontrolle der Beschuldigte nur mehr Angestellter im Betrieb, zumal der Berufungswerbers die Funktion des Geschäftsführers niedergelegt hatte, da der Kaufvertrag für die Firma bereits unterschrieben war und de facto ein neuer Geschäftsführer dieses Amt ausübte, ohne dass zum Tatzeitpunkt eine Eintragung im Firmenbuch bestanden hat. Bescheidaufhebung.Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer einer GmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung ins Handelsregister unabhängig. Eine Person kann trotz anderslautendem Registerstand die Geschäftsführereigenschaft fehlen. Die Eintragung im Firmenbuch hat lediglich deklarative Wirkung. Eine Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortung auf andere Personen ist ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich. Im Gegenstand wies die Firmenbucheintragung zum Kontrollzeitpunkt den Beschuldigten als handelsrechtlichen Geschäftsführer der Firma römisch zehn GmbH aus. Tatsächlich ist die Firma jedoch am 30.12.2008 verkauft worden und war zum Zeitpunkt der Kontrolle der Beschuldigte nur mehr Angestellter im Betrieb, zumal der Berufungswerbers die Funktion des Geschäftsführers niedergelegt hatte, da der Kaufvertrag für die Firma bereits unterschrieben war und de facto ein neuer Geschäftsführer dieses Amt ausübte, ohne dass zum Tatzeitpunkt eine Eintragung im Firmenbuch bestanden hat. Bescheidaufhebung.
Schlagworte
Bestellung Geschäftsführer, Abberufung Geschäftsführer, Beschäftigte, Arbeitsantritt, Anmeldung zur Pflichtversicherung, Dienstgeber, Zur Vertretung nach außen berufenes OrganZuletzt aktualisiert am
22.08.2012