RS Vwgh 2004/9/8 AW 2004/05/0070

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Veröffentlicht am 08.09.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Baupolizeilicher Auftrag - Die Beschwerdeführerin wehrt sich gegen einen durch den angefochtenen Bescheid bestätigten baupolizeilichen Auftrag betreffend Instandsetzung einer Kellerröhre. Der Vollzug des Bescheides hätte zur Folge, dass die Beschwerdeführerin die Kosten der Ersatzvornahme übernehmen müsste. Diese wären von der Beschwerdeführerin zu tragen und verloren. Die Interessenabwägung scheidet aus, wenn zwingende öffentliche Interessen den sofortigen Vollzug fordern (Hinweis Oberndorfer, Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit, 122). Eine drohende Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen bildet ein solches, die aufschiebende Wirkung ausschließendes öffentliches Interesse (Hinweis Klecatsky-Öhlinger, Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts, 249).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Baurecht Interessenabwägung Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004050070.A01

Im RIS seit

02.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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