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50.01.02 Gewerbeordnung 1994Norm
GewO 1994 §81 Abs2 Z9Beachte
Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar.Rechtssatz
Im Hinblick darauf, dass Fahrbewegungen von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang mit Kundenverkehr bei der Betriebsanlage bisher nur an Wochentagen beurteilt und festgelegt worden sind, in Hinkunft auch Fahrbewegungen an Sonntagen stattfinden sollen, liegt zweifelsfrei eine Betriebsanlagenänderung vor. Diese Änderung wäre dann nicht genehmigungspflichtig, wenn sie das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen würde (§ 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994). Da das Zu- und Abfahren von Kraftfahrzeugen zur genehmigten Parkfläche einer Betriebsanlage zweifellos Emissionen verursacht, begründen die in Hinkunft auch an Sonntagen geplanten Zu- und Abfahrten gegenüber der dem Genehmigungsbescheid entsprechenden Situation (Montag bis Samstag) jedenfalls den Verdacht des Vorliegens einer das Emissionsverhalten der Anlage nachteilig beeinflussenden und daher genehmigungspflichtigen Betriebsanlagenänderung.Im Hinblick darauf, dass Fahrbewegungen von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang mit Kundenverkehr bei der Betriebsanlage bisher nur an Wochentagen beurteilt und festgelegt worden sind, in Hinkunft auch Fahrbewegungen an Sonntagen stattfinden sollen, liegt zweifelsfrei eine Betriebsanlagenänderung vor. Diese Änderung wäre dann nicht genehmigungspflichtig, wenn sie das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen würde (Paragraph 81, Absatz 2, Ziffer 9, GewO 1994). Da das Zu- und Abfahren von Kraftfahrzeugen zur genehmigten Parkfläche einer Betriebsanlage zweifellos Emissionen verursacht, begründen die in Hinkunft auch an Sonntagen geplanten Zu- und Abfahrten gegenüber der dem Genehmigungsbescheid entsprechenden Situation (Montag bis Samstag) jedenfalls den Verdacht des Vorliegens einer das Emissionsverhalten der Anlage nachteilig beeinflussenden und daher genehmigungspflichtigen Betriebsanlagenänderung.
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2012