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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §129 Abs1 Z7Rechtssatz
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind Ausschreibungsbestimmungen nach dem objektiven Erklärungswert für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auszulegen.
In gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen wird insbesondere im Punkt III.1. (Rechtsgrundlagen und Vertragsbestandteile) und in den ständigen Vorbemerkungen zu Position 16 des Leistungsverzeichnisses auf die RVS 08.16.01 verwiesen. Daraus ergibt sich, dass die Antragsgegner diese Bestimmung für das gegenständliche Vergabeverfahren für anwendbar erklärt haben und wird dies auch von der Antragstellerin nicht in Abrede gestellt. Im Punkt 4.6 der RVS 08.16.01 (Fassung 2010) wird hinsichtlich der Transportweite festgehalten, dass, um Qualitätseinbußen (Entmischung, Verhärtung, unzulässige Abkühlung usw.) unter üblichen Transportbedingungen zu vermeiden, die Transportweite von der Asphaltmischanlage bis zur Einbaustelle mit 80 km begrenzt ist und abweichende Regelungen, sofern in der Ausschreibung festgelegt, zulässig sind.In gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen wird insbesondere im Punkt römisch drei.1. (Rechtsgrundlagen und Vertragsbestandteile) und in den ständigen Vorbemerkungen zu Position 16 des Leistungsverzeichnisses auf die RVS 08.16.01 verwiesen. Daraus ergibt sich, dass die Antragsgegner diese Bestimmung für das gegenständliche Vergabeverfahren für anwendbar erklärt haben und wird dies auch von der Antragstellerin nicht in Abrede gestellt. Im Punkt 4.6 der RVS 08.16.01 (Fassung 2010) wird hinsichtlich der Transportweite festgehalten, dass, um Qualitätseinbußen (Entmischung, Verhärtung, unzulässige Abkühlung usw.) unter üblichen Transportbedingungen zu vermeiden, die Transportweite von der Asphaltmischanlage bis zur Einbaustelle mit 80 km begrenzt ist und abweichende Regelungen, sofern in der Ausschreibung festgelegt, zulässig sind.
Aus dieser Bestimmung ist abzuleiten, dass eine von der RVS 08.16.01 abweichende Transportweitenregelung nur dann gilt, wenn dies ausdrücklich in der Ausschreibung vom öffentlichen Auftraggeber festgelegt wird, wobei sich in gegenständlicher Ausschreibung keine Regelung findet, in welcher explizit festgelegt wird, dass Transportweiten von der Asphaltmischanlage bis zur Einbaustelle von über 80 km zulässig sind.
Die Regelung in der Ausschreibung, dass beim Zuschlagskriterium „Qualitätssicherung“ bei Transportweiten über 80 km Null Punkte vergeben werden, kann nach dem objektiven Erklärungswert nicht – wie von der Antragstellerin argumentiert – dahingehend ausgelegt werden, dass die Antragsgegner eine von der RVS 08.16.01 abweichende Regelung getroffen haben, zumal in diesem Punkt der Ausschreibung überhaupt nicht auf die RVS Bezug genommen wird. Dass eine Punktevergabe nur bis 80 km (maximale Transportweite nach der RVS 08.16.01) erfolgt, spricht bei objektiver Betrachtungsweise eindeutig für die Geltung der in der RVS 08.16.01 festgelegten höchstzulässigen Transportweite. Die Auffassung der Antragstellerin, dass es sich um eine widersprüchliche Ausschreibung handelt, wird insofern nicht geteilt als gerade der Umstand, dass in der Ausschreibung festgelegt wurde, dass bei Transportwegen über 80 km keine Punkte mehr vergeben werden, zeigt, dass keine von der RVS 08.16.01 abweichende Regelung vorliegt.
Auch aus der Regelung in der Ausschreibung, dass für das Zuschlagskriterium „Qualitätssicherung“ keine Punkte vergeben werden, wenn vom Bieter die Transportweite nicht angegeben wird, kann nicht geschlossen werden, dass damit eine von der RVS abweichende Regelung bestimmt wurde; der Vertreter des Landes hat dazu in der Verhandlung ausgeführt, dass im Zuge der detaillierten Angebotsprüfung bei solchen Bietern nachgefragt worden wäre, wo sie den Asphalt beziehen; wenn der Bieter mitgeteilt hätte, dass der Transportweg über 80 km beträgt, so wären diese Angebote ausgeschieden worden.
Schlagworte
Ausschreibung, Zuschlagskriterien, Maßstab, Objektiver Erklärungswert, Transportweite, Fachkundiger Bieter, Qualitätssicherung, AngebotsausscheidungZuletzt aktualisiert am
12.02.2013