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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art138 Abs1 litaLeitsatz
Kein Vorliegen eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen einem Bezirksgericht und dem Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland bei Zurückweisung einer Beschwerde (hier: gegen das Abstellen eines Heeresfahrzeuges auf dem Privatparkplatz der Antragstellerin) durch den UVS wegen Verspätung; keine Verneinung der Zuständigkeit der VerwaltungsbehördeEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kompetenzkonflikt, Militärrecht, Bundesheer, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Verwaltungsverfahren, FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:KI5.2007Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010