RS Uvs 2012/10/29 VwSen-560203/2/Wim/Bu

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.2012
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Index

51 Oö. Mindestsicherungsgesetz

Norm

Oö. BMSG §10 Abs1 Z3

Beachte

Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar.

Rechtssatz

Durch die Veräußerung seines 20 Jahre alten PKW´s, der keinesfalls als relevanter Vermögenswert anzusehen ist, wird dem zumindest eingeschränkt arbeitsfähigen Berufungswerber die für die moderne Arbeitswelt unbedingt erforderliche Mobilität genommen und damit seine Notlage verlängert oder zumindest deren Überwindung in der Hinsicht gefährdet, als seine Chancen auf Erlangung eines Arbeitsplatzes wesentlich herabgesetzt werden.

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2013
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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