Norm
KFG 1967 §134 Abs1Rechtssatz
Eine Bestrafung wegen Anstiftung iSd § 7 VStG erfordert vorsätzliches Verhalten, das im Fall des Art. 15 Abs. 7 lit. a sublit. i der VO (EWG) 3821/85 in einem Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Lenkers und einem Verhalten seines Arbeitgebers bestehen muss. Es muss somit nachgewiesen sein, dass der Zulassungsbesitzer den Lenker konkret veranlasst hat, Schaublätter vor Ablauf eines Arbeitstages zu entnehmen oder Schaublätter den Kontrollbeamten nicht vorzulegen.Eine Bestrafung wegen Anstiftung iSd Paragraph 7, VStG erfordert vorsätzliches Verhalten, das im Fall des Artikel 15, Absatz 7, Litera a, sublit. i der VO (EWG) 3821/85 in einem Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Lenkers und einem Verhalten seines Arbeitgebers bestehen muss. Es muss somit nachgewiesen sein, dass der Zulassungsbesitzer den Lenker konkret veranlasst hat, Schaublätter vor Ablauf eines Arbeitstages zu entnehmen oder Schaublätter den Kontrollbeamten nicht vorzulegen.
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013