RS Vwgh 2004/9/8 2000/03/0360

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
91/01 Fernmeldewesen

Norm

AVG §56;
TKG 1997 §18 Abs6;
TKG 1997 §18;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass sich die überarbeitete Version der Anlagen 1-3 des Tarifantrages für die belangte Behörde auch dann, wenn sie sich mit dem ursprünglich eingebrachten Antrag in maßgeblichen Teilen deckte, nur als eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Antrags darstellt, zumal diese Anlagen 1-3 die ursprünglich beantragte Version zur Gänze ersetzen sollen, was für die belBeh eine umfassende Prüfung der überarbeiteten Version erforderlich machte und neuerlich den Lauf der Frist des § 18 Abs. 6 TKG 1997 auslöste.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000030360.X01

Im RIS seit

20.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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