Index
86 VeterinärrechtNorm
TSchG §4Rechtssatz
Am xxx wurden 15 Hunde der Rasse „Dackel“ und eine Hündin der
Rasse „Setter“ sowie drei Katzen Frau A sen., auf Grundlage
des § 37 Abs. 2 Tierschutzgesetz abgenommen, da ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Z 10 und Z 13 des Tierschutzgesetzes als gegeben erachtet wurde. Die Abnahme durch Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt richtete sich gegen Frau A sen. als Halterin. Die Tiere befanden sich zum Zeitpunkt der Abnahme in ihrer Obhut. Die Abnahme eines Tieres nach § 37 Tierschutzgesetz sieht als Adressaten eindeutig und ausschließlich den Halter vor, setzt die Abnahme doch begrifflich die Sachherrschaft des Halters voraus und beendet diese durch sofortigen Zwang. Der Halter ist auch der Adressat zentraler Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Die Kostenfolgen für die Unterbringung der Katzen im Tierheim des Tierschutzvereines können somit die Berufungswerberin Frau A jun. als Eigentümerin dieser Katzen nicht treffen und erweist sich die ihr gegenüber ausgesprochene Verpflichtung zur Kostentragung als verfehlt.des Paragraph 37, Absatz 2, Tierschutzgesetz abgenommen, da ein Verstoß gegen Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer 10 und Ziffer 13, des Tierschutzgesetzes als gegeben erachtet wurde. Die Abnahme durch Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt richtete sich gegen Frau A sen. als Halterin. Die Tiere befanden sich zum Zeitpunkt der Abnahme in ihrer Obhut. Die Abnahme eines Tieres nach Paragraph 37, Tierschutzgesetz sieht als Adressaten eindeutig und ausschließlich den Halter vor, setzt die Abnahme doch begrifflich die Sachherrschaft des Halters voraus und beendet diese durch sofortigen Zwang. Der Halter ist auch der Adressat zentraler Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Die Kostenfolgen für die Unterbringung der Katzen im Tierheim des Tierschutzvereines können somit die Berufungswerberin Frau A jun. als Eigentümerin dieser Katzen nicht treffen und erweist sich die ihr gegenüber ausgesprochene Verpflichtung zur Kostentragung als verfehlt.
Schlagworte
Tierschutz, Halter, Eigentümer, Tierabnahme, Verwahrung, Unterbringung, Tierheim, KostentragungZuletzt aktualisiert am
21.03.2014