Norm
AVG §7 Abs1 Z4Rechtssatz
Die Mitwirkung eines allenfalls befangenen Organwalters bei der Entscheidung erster Instanz wird durch eine unbefangene Berufungsentscheidung gegenstandslos (VwGH 27.4.1989, 88/09/0136).
Dokumentnummer
DOKRS_19990617_44_6_DOK_99_02