RS Vwgh 2004/9/9 2002/15/0192

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Veröffentlicht am 09.09.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z8;
EStG 1988 §7 Abs1;
EStG 1988 §8 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 8/2005, 159-162; ÖStZ 14/2005, 308-309;

Rechtssatz

Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 EStG 1988 kommt auch im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Ansatz einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung in Betracht (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 16 Abs. 1 Z. 8 EStG, Tz 8); eine solche kann vorgenommen werden, sobald die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Objektes nicht mehr gegeben ist. Die Normal-AfA nach § 16 Abs. 1 Z. 8 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 EStG 1988 dient nicht der Vorwegnahme einer allfälligen künftigen außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abschreibung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002150192.X03

Im RIS seit

12.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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