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ExekBea, Vorwurf, während eines Observationsdienstes eingeschlafen zu sein, keine konkreten BeweisergebnisseRechtssatz
Die DK stützt sich zur Rechtfertigung des Schuldspruches im Wesentlichen nur darauf, dass ein Zeuge ausgesagt habe, der Beamte hätte nur geschlafen haben können. Dies ist jedoch keine persönliche Beobachtung, sondern stellt lediglich eine Vermutung dar. Konkrete Beweisergebnisse dafür, dass der Beschuldigte bei der Observation des Zielfahrzeuges tatsächlich geschlafen hat, liegen keine vor.
Mangels eines konkreten Beweisergebnisses konnte somit kein Vorwurf einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung gemacht werden.
DK: Geldbuße S 10.000,-- (Ber d Besch u d DA)
DOK: Freispruch
Dokumentnummer
DOKRS_19991020_33_34_11_DOK_99_01