RS Vwgh 2004/9/9 2001/15/0139

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Veröffentlicht am 09.09.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §167 Abs2;
UStG 1994 §11 Abs1;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (Hingabe kopierter Verrechnungsschecks und damit Unterbleiben eines tatsächlichen Zahlungsflusses, auffällig hoher Preis der Ware, ungewöhnliche Geschäftsanbahnung) die Feststellung getroffen werden, dass für die Warenlieferungen zwischen den Unternehmern der von Werner Rydl aufgebauten Lieferantenkette überhaupt nicht beabsichtigt war, das Entgelt tatsächlich (und in der in der Rechnung ausgewiesenen Höhe) zu leisten, ist bereits deshalb der Vorsteuerabzug zu versagen (Hinweis E 28. Februar 2002, 96/15/0270; E 18. September 2003, 2000/15/0126; E 24. Juni 2004, 2001/15/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150139.X01

Im RIS seit

04.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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