Norm
BDG §43 Abs2Schlagworte
ExekutivBea, unberechtigte Abfragen aus dem Kraftfahrzeugzentralregister des EKIS für private Zwecke, strafgerichtliche Verurteilung wegen des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses, disziplinärer ÜberhangRechtssatz
Abgesehen von den im Spruch des Strafurteils genannten zumindest 11 Fällen von unberechtigten Abfragen aus dem Kraftfahrzeugzentralregister, die letztlich der Akquirierung von neuen Versicherungsnehmern dienen sollten, hat der Besch in weiteren insgesamt 40 Fällen Abfragen für rein private Zwecke getätigt und diese zur Erleichterung seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Versicherungsvertreter auch verwertet.
Er hat damit gegen seine ihm auferlegten Dienstpflichten in schwer wiegender Weise verstoßen. Die Bedeutung der Tat ist im vorliegenden Verfahren nicht aus strafrechtlicher, sondern aus disziplinärer Sicht zu beurteilen. Die Dienstpflichtverletzung des Besch erschöpft sich somit nicht in der Verwirklichung des strafbaren Tatbestandes. Den im Strafurteil enthaltenen Ausführungen, dass die gerade in jüngster Zeit erweiterte Möglichkeit der Sicherheitsbehörden, personenbezogene Daten zu sammeln und zu verwerten, der Effektuierung von Kontrollen ebenso wie der entschiedenen Repression von Missbräuchen bedarf, stimmt die DOK vollinhaltlich zu. Gerade in Zeiten erhöhter Wachsamkeit und Sensibilität der Öffentlichkeit in Bezug auf die Ermittlung und den Gebrauch personenbezogener Daten, insbesondere im Hinblick auf der Allgemeinheit nicht zugängliche, geschützte Dateien, wie das EKIS, musste dem Besch bewusst sein, dass er mit seiner Vorgangsweise durch die Außerachtlassung der ihm durch interne Erlässe aufgetragenen und zumutbaren Diligenz bei der Ermittlung personenbezogener Daten in schwer wiegender Weise gegen seine Dienstpflichten verstieß. Da es sich bei den verfahrensgegenständlichen Dienstpflichtverletzungen keinesfalls um Bagatelldelikte handelt, sollen die disziplinarrechtlichen Folgen einer solchen Vorgangsweise sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Gründen spürbar sein.
DK: Geldstrafe 1 MB (Ber d Besch)
DOK: Bestätigung
Dokumentnummer
DOKRS_20000718_53_6_DOK_00_01