Norm
BDG §123 Abs1Schlagworte
Einleitungsbeschluss, Verhandlungsbeschluss, Ergänzung aufgrund neuer Fakten, kein Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem"Rechtssatz
Bei dem angef Bescheid mit der Überschrift "Erweiterter Einleitungs- und Verhandlungsbeschluss" handelt es sich um die Ergänzung des ursprünglichen Einleitungsbeschlusses und des Verhandlungsbeschlusses auf Grund neuer Umstände, die erst durch das Gerichtsurteil bekannt geworden sind. Kommen im Beweisverfahren neue Fakten heraus, die im Spruch des Einleitungsbeschlusses nicht gedeckt sind, so ist diesbezüglich ein eigener * ergänzender * Einleitungsbeschluss zu fällen. Der angef Bescheid greift somit nicht in die Rechtskraft der ergangenen Beschlüsse ein. Abweisung.
Dokumentnummer
BEKRS_20001018_70_8_BK_00_01