RS Vwgh 2004/9/10 2001/02/0248

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Veröffentlicht am 10.09.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0035 E 25. Mai 1993 RS 2

Stammrechtssatz

Die Aneinanderreihung gesetzlicher Bestimmungen kann ohne zum Inhalt der aufgezeigten Normen in einem Bezug stehende Rechtsausführungen die nachvollziehbare Darstellung einer dem Bf widerfahrenen Rechtsverletzung nicht ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001020248.X01

Im RIS seit

19.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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