RS Dok 2001/1/17 130/7-DOK/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.2001
beobachten
merken

Norm

AVG §66 Abs2
PVG §28
PostbetriebsverfassungsG §70
  1. PVG § 28 heute
  2. PVG § 28 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009
  3. PVG § 28 gültig von 17.07.1987 bis 18.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 310/1987
  4. PVG § 28 gültig von 06.08.1971 bis 16.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 284/1971

Schlagworte

Personalvertreter, Zustimmung des Personalvertretungsorganes zu disziplinärer Verfolgung

Rechtssatz

Im Berufungsfall hätte nach § 70 Abs. 1 PostbetriebsverfassungsG jener Vertrauenspersonenausschuss, dem der Besch angehört, schon vor Einleitung des Disziplinarverfahrens um Erteilung der Zustimmung zur disziplinären Verfolgung ersucht werden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Nach der Rsp des VwGH zu der gleichlautenden Bestimmung des § 28 PVG hätte dieser Mangel bis zum Beginn der mündl Verhandlung vor der DK behoben werden können. (VwGH 25.10.1983, 82/09/0137).Im Berufungsfall hätte nach Paragraph 70, Absatz eins, PostbetriebsverfassungsG jener Vertrauenspersonenausschuss, dem der Besch angehört, schon vor Einleitung des Disziplinarverfahrens um Erteilung der Zustimmung zur disziplinären Verfolgung ersucht werden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Nach der Rsp des VwGH zu der gleichlautenden Bestimmung des Paragraph 28, PVG hätte dieser Mangel bis zum Beginn der mündl Verhandlung vor der DK behoben werden können. (VwGH 25.10.1983, 82/09/0137).

DK: Geldstrafe S 4.000,-- (Ber d Besch)

DOK: Zurückverweisung

Dokumentnummer

DOKRS_20010117_130_7_DOK_00_01
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten