Norm
BDG §43 Abs1Schlagworte
ExekutivBea, Ausübung des Wegweisungsrechtes, Verbringung an den Stadtrand in Nähe eines öffentlichen VerkehrsmittelsRechtssatz
In der bloß einmaligen, ausschließlich von der räumlichen Distanz her etwas überzogenen Ausübung des Wegweisungsrechts iSd § 81 SPG kann vom erkennenden Senat der DOK keine disziplinär zu ahndende Dienstpflichtverletzung erkannt werden. Im Übrigen hatte das Verhalten der Besch keine erheblichen Folgen. Der von der Amtshandlung Betroffenen sind durch die Verbringung an einen Ort in ihrem Heimatbezirk, der 50 m von der nächsten Bushaltestelle entfernt lag, auch keine erheblichen Nachteile erwachsen.In der bloß einmaligen, ausschließlich von der räumlichen Distanz her etwas überzogenen Ausübung des Wegweisungsrechts iSd Paragraph 81, SPG kann vom erkennenden Senat der DOK keine disziplinär zu ahndende Dienstpflichtverletzung erkannt werden. Im Übrigen hatte das Verhalten der Besch keine erheblichen Folgen. Der von der Amtshandlung Betroffenen sind durch die Verbringung an einen Ort in ihrem Heimatbezirk, der 50 m von der nächsten Bushaltestelle entfernt lag, auch keine erheblichen Nachteile erwachsen.
DK: Freispruch (Ber d DA)
DOK: Bestätigung
Dokumentnummer
DOKRS_20010123_105__106_7_DOK_00_01