Norm
BDG §43 Abs1Schlagworte
PostBea im Schalterdienst, wiederholt Geldbeträge in Gesamthöhe von S 180.000,-- aus Amtskassa entnommen und für private Zwecke verwendet, Untragbarkeitsgrundsatz, nicht wiederherstellbarer Vertrauensverlust, EntlassungRechtssatz
Der Besch hat sich durch den wiederholten Zugriff auf fremdes Vermögen schwer wiegender Dienstpflichtverletzungen schuldig gemacht.
Die Respektierung fremden Eigentums durch die Bediensteten der Post, welche in sämtlichen Bereichen ihrer Tätigkeit mit fremdem Eigentum in Berührung kommen bzw. solches ihnen anvertraut wird, ist oberstes Gebot zur Aufrechterhaltung des Betriebes.
Der Besch hat durch sein Verhalten sowohl das zwischen ihm und der Post als auch das zwischen der Post und ihren Kunden bestehende Vertrauensverhältnis auf das Ärgste geschädigt. Dieses nicht wiederherstellbare Vertrauensverhältnis und der Ansehensverlust bewirken nach Meinung des Senates, dass dem Besch die für die verantwortungsvolle Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit erforderliche Verlässlichkeit fehlt und er somit nicht mehr im öffentlichen Dienst verwendet werden kann.
DK: Entlassung (Ber d Besch)
DOK: Bestätigung
Dokumentnummer
DOKRS_20010206_129_6_DOK_00_01