RS Vwgh 2004/9/10 2004/02/0153

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Veröffentlicht am 10.09.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §29b Abs1;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Als Beschwerdepunkt macht der Beschuldigte geltend, er erachte sich in seinem Recht "auf Ausstellung eines Gehbehindertenausweises gemäß § 29b Abs. 1 StVO ... beeinträchtigt". Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ihm jedoch nicht die Ausstellung eines Gehbehindertenausweises verweigert, sondern dieser entzogen. Daher konnte der Beschuldigte dadurch nicht in dem von ihm als Beschwerdepunkt ausdrücklich bezeichneten Recht verletzt werden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004020153.X01

Im RIS seit

04.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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