RS Vwgh 2004/9/10 2001/02/0235

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Veröffentlicht am 10.09.2004
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95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

MEG 1950 §13 Abs1 Z8;
MEG 1950 §15 Z2;

Rechtssatz

Es ist nicht erforderlich, dass aus dem angefochtenen Bescheid hervorgeht, "in welchem Zeitraum" die Eichung des Alkomaten jeweils durchzuführen gewesen wäre, weil sich die Nacheichfrist von zwei Jahren aus dem Maß- und Eichgesetz selbst ergibt (vgl. dessen § 13 Abs. 1 Z. 8 iVm § 15 Z. 2; Hinweis E 16.2.1994, 93/03/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001020235.X04

Im RIS seit

12.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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