RS Dok 2001/6/7 148/6-DOK/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.2001
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Norm

BDG §43 Abs1
BDG §43 Abs2
BDG §92 Abs1 Z4
StGB §302 Abs1
  1. StGB § 302 heute
  2. StGB § 302 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2012
  3. StGB § 302 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004
  4. StGB § 302 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001
  5. StGB § 302 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Schlagworte

ExekutivBea, entgeltliche Weitergabe von polizeiinternen, personenbezogenen Daten aus dem EKIS sowie aus der Zulassungsdatei des Verkehrsamtes an Detektivbüros, rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung, Untragbarkeitsgrundsatz, nicht wiederherstellbarer Vertrauensverlust

Rechtssatz

Das über Jahre fortgesetzte Fehlverhalten des Besch, gerade im sensiblen Bereich des Umganges mit personenbezogenen Daten wie hinsichtlich des EKIS, und die über Jahre fortgesetzte Schädigung des Dienstgebers im Recht auf Entrichtung von Stempelgebühren sind als objektiv dermaßen schwer wiegend zu werten, dass der Besch für eine weitere Verwendung im Dienst untragbar geworden ist.

DK: Entlassung (Ber d Besch)

DOK: Bestätigung

Dokumentnummer

DOKRS_20010607_148_6_DOK_00_01
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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