RS Dok 2001/6/25 107/32-DOK/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2001
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Norm

AVG §66 Abs2
BDG §126 Abs2

Rechtssatz

Die DOK hatte in ihren auf § 66 Abs. 2 AVG gestützten Entscheidungen der vorangegangenen Rechtsgänge die Wiederholung des gesamten Beweisergebnisses aufgetragen. Einzelne freisprechende Spruchteile waren somit davon miterfasst. Diese sind daher nicht in Rechtskraft erwachsen.Die DOK hatte in ihren auf Paragraph 66, Absatz 2, AVG gestützten Entscheidungen der vorangegangenen Rechtsgänge die Wiederholung des gesamten Beweisergebnisses aufgetragen. Einzelne freisprechende Spruchteile waren somit davon miterfasst. Diese sind daher nicht in Rechtskraft erwachsen.

Dokumentnummer

DOKRS_20010625_107_32_DOK_00_02
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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