Norm
BDG §43 Abs1Schlagworte
ExekutivBea, Weitergabe von Informationen über geplante Planquadrate im Rotlichtmilieu, unbefugte EKIS-Abfragen, Erhalt von Geldbeträgen für Interventionen bei Behörden, Unterlassen einer Fundmeldung, rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, Untragbarkeitsgrundsatz, nicht wiederherstellbares Vertrauensverhältnis, EntlassungRechtssatz
Als schwerste dem Besch anzulastende Dienstpflichtverletzung iSd § 93 Abs. 2 BDG war das Verraten von Planquadraten an die Betreiber übel beleumundeter Lokale zu werten, wofür der Besch auch rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt wurde. Das Funktionieren der Überwachung der Einhaltung der Rechtsordnung hängt entscheidend davon ab, wie korrekt sich ein Sicherheitswachebeamter im Umgang mit Informationen verhält. Allein schon mit diesem Verhalten hat er sich für den weiteren Verbleib im Exekutivdienst untragbar gemacht. Hinzu kommt die Entgegennahme von Geldzuwendungen von Ausländern für Interventionen bei Behörden zwecks schnellerer Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen und eines Führerscheines, das unbefugte Tätigen einer EKIS-Abfrage, der dienstlich nicht erforderliche Besuch eines Lokals der Rotlichtszene während der Dienstzeit und die Nichtvornahme einer Fundmeldung hinsichtlich eines aufgefundenen ausländischen Reisepasses, womit er das Vertrauensverhältnis zwischen sich und der Verwaltung unwiederbringlich zerstört hat.Als schwerste dem Besch anzulastende Dienstpflichtverletzung iSd Paragraph 93, Absatz 2, BDG war das Verraten von Planquadraten an die Betreiber übel beleumundeter Lokale zu werten, wofür der Besch auch rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt wurde. Das Funktionieren der Überwachung der Einhaltung der Rechtsordnung hängt entscheidend davon ab, wie korrekt sich ein Sicherheitswachebeamter im Umgang mit Informationen verhält. Allein schon mit diesem Verhalten hat er sich für den weiteren Verbleib im Exekutivdienst untragbar gemacht. Hinzu kommt die Entgegennahme von Geldzuwendungen von Ausländern für Interventionen bei Behörden zwecks schnellerer Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen und eines Führerscheines, das unbefugte Tätigen einer EKIS-Abfrage, der dienstlich nicht erforderliche Besuch eines Lokals der Rotlichtszene während der Dienstzeit und die Nichtvornahme einer Fundmeldung hinsichtlich eines aufgefundenen ausländischen Reisepasses, womit er das Vertrauensverhältnis zwischen sich und der Verwaltung unwiederbringlich zerstört hat.
DK: Entlassung (Ber d Besch)
DOK: Bestätigung
Dokumentnummer
DOKRS_20011127_117_10_DOK_01_01