Norm
BDG §43 Abs1Schlagworte
ExekutivBea, Veruntreuung von Organmandatsgeldern und sonstigen Geldbeträgen, Fundgegenstände nicht abgeliefert, Unterlassen einer Verkehrsunfallanzeige, rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung, nicht wiederherstellbares Vertrauensverhältnis, Untragbarkeitsgrundsatz, EntlassungRechtssatz
Der Besch hat dadurch, dass er u.a. über einen Zeitraum von drei Jahren in 35 Fällen Geldstrafen für sich kassierte, eingehobene Geldbeträge für eigene Zwecke verwendete, es unterließ Fundanzeigen zu protokollieren und bei einem Fundgegenstand S 190,-- an sich nahm, das Vertrauensverhältnis zwischen sich und der Dienstbehörde absolut zerstört.
DK: Entlassung (Ber d Besch)
DOK: Bestätigung
Dokumentnummer
DOKRS_20011207_98_7_DOK_01_01