Norm
BDG §125aRechtssatz
Da das berufungsgegenständliche DiszVerf vor dem 30.6.1997 anhängig geworden ist, hätte von der Durchführung einer mV vor der DK nicht abgesehen werden dürfen.
DK: Entlassung (Ber d Besch)
DOK: Zurückverweisung
Dokumentnummer
DOKRS_20020123_132_8_DOK_01_01