Norm
BDG §91Schlagworte
Schuld, Zurechnungsfähigkeit, Sachverständigengutachten, widersprüchliche Aussagen, Erörterung in mündlicher VerhandlungRechtssatz
Das von der DK beigezogene Gutachten ist in seinen Aussagen zur Schuldfähigkeit des Besch in sich widersprüchlich und somit unschlüssig und nicht nachvollziehbar.
Die DK wird die Gutachterin im Rahmen einer neuerlichen mündlichen Verhandlung somit zu laden und dahingehend zu befragen haben, wie die in sich widersprüchlichen Ausführungen in ihrem Gutachten zu verstehen seien und ob ihre Formulierungen auf das Vorliegen - wenn schon keiner Diskretionsunfähigkeit, so doch - allenfalls einer Dispositionsunfähigkeit oder eingeschränkten Dispositionsfähigkeit des Besch im Tatzeitraum hindeuten könnten.
DK: Geldstrafe 5 MB (Ber d Besch)
DOK: Zurückverweisung
Dokumentnummer
DOKRS_20020515_17_6_DOK_02_01