RS Dok 2002/6/7 149, 150/9-DOK/01

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.2002
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Norm

BDG §43 Abs1
BDG §43 Abs2
BDG §46
BDG §92 Abs1 Z4
BDG §95 Abs2
StGB §302 Abs1
  1. StGB § 302 heute
  2. StGB § 302 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2012
  3. StGB § 302 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004
  4. StGB § 302 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001
  5. StGB § 302 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Schlagworte

ExekutivBea, unberechtigte EKIS-Abfragen, Einholung von Rufdatenrückerfassungen, entgeltliche Weitergabe an Privatdetektiv, rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, disziplinärer Überhang, Untragbarkeitsgrundsatz

Rechtssatz

Über den Besch wurde mit strafgerichtlichem Urteil wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten verhängt. Die Erstinstanz ist zu Recht von einem disziplinären Überhang und von einer Bindungswirkung iSd § 95 BDG ausgegangen.Über den Besch wurde mit strafgerichtlichem Urteil wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten verhängt. Die Erstinstanz ist zu Recht von einem disziplinären Überhang und von einer Bindungswirkung iSd Paragraph 95, BDG ausgegangen.

Der Besch hat durch die Weitergabe von personenbezogenen, geschützten Daten auch aus dem EKIS an einen Privatdetektiv schwerste Dienstpflichtverletzungen begangen und das Vertrauen der Dienstbehörde schwerstens und unwiederbringlich zerstört. Es gehört zum ureigensten Pflichtenkreis eines Kriminalbeamten, geheime sowie personenbezogene Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

DK: Geldstrafe 5 MB (Strafberufung d DA)

DOK: Entlassung

Dokumentnummer

DOKRS_20020607_149__150_9_DOK_01_01
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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