Schlagworte
Parteiengehör, Verletzung, Sanierung im BerufungsverfahrenRechtssatz
Die Verletzung des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz ist dadurch als saniert anzusehen, dass die Partei die Möglichkeit hatte, das ihr im erstinstanzlichen Bescheid zur Kenntnis gebrachte Ergebnis des Ermittlungsverfahrens mit Berufung zu bekämpfen (VwGH 11.12.1975, 1287/75; 12.10.1983, 81/01/0127; 18.2.1986, 85/07/0305; 18.11.1993, 93/09/0378 u.v.a.).
Dokumentnummer
DOKRS_20020919_74_7_DOK_02_03