RS Dok 2002/9/19 74/7-DOK/02

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Veröffentlicht am 19.09.2002
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Schlagworte

Parteiengehör, Verletzung, Sanierung im Berufungsverfahren

Rechtssatz

Die Verletzung des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz ist dadurch als saniert anzusehen, dass die Partei die Möglichkeit hatte, das ihr im erstinstanzlichen Bescheid zur Kenntnis gebrachte Ergebnis des Ermittlungsverfahrens mit Berufung zu bekämpfen (VwGH 11.12.1975, 1287/75; 12.10.1983, 81/01/0127; 18.2.1986, 85/07/0305; 18.11.1993, 93/09/0378 u.v.a.).

Dokumentnummer

DOKRS_20020919_74_7_DOK_02_03
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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