Schlagworte
Suspendierungsbescheid, Anforderungen, BegründungRechtssatz
Der erstinstanzliche Bescheid enthält in seiner Begründung bloß eine Aufzählung von gesetzlichen Bestimmungen. Durch welches konkrete Verhalten des Besch das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet würden, wird nicht näher dargelegt.
Der Bescheid entspricht daher nicht der für eine Suspendierung erforderlichen Begründungspflicht, womit ein Begründungsmangel vorliegt (VwGH 10.9.1996, 96/09/0075).
DK: Suspendierung
DOK: Aufhebung
Dokumentnummer
DOKRS_20021004_84_5_DOK_02_01