RS Dok 2002/10/25 52/7-DOK/02

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.2002
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Rechtssatz

Bei bloß leugnendem Vorbringen eines mutmaßlichen Täters und Abstreiten des ihm vorgeworfenen Sachverhaltes muss bzw. kann es keinesfalls prima vista auf jeden Fall zu einem Freispruch kommen. Den Angaben des mutmaßlichen Opfers einer derartigen Verfehlung wird dabei wesentliche und entscheidende Bedeutung zukommen.

Dokumentnummer

DOKRS_20021025_52_7_DOK_02_02
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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