RS Dok 2002/11/29 83/10-BK/02

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2002
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Norm

BDG §118 Abs1 Z2
BDG §123 Abs1
AVG §66 Abs2

Schlagworte

Einleitungsbeschluss, Verdacht einer Dienstpflichtverletzung, Ermittlungsverfahren, maßgebender Sachverhalt

Rechtssatz

Für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist weder die Verschuldens- noch die Rechtsfrage notwendigerweise zu beurteilen; vielmehr reichen dazu aus der Lebenserfahrung ableitbare Umstände aus, die den Verdacht der Dienstpflichtverletzung zu erhärten geeignet sind.

Die DK hat sich in ihrer auf § 118 Abs. 1 Z 2 BDG gestützten Entscheidung auf Einstellung des DiszVerfahrens - ohne Feststellungen zum maßgebenden Sachverhalt zu treffen und die aufgenommenen Beweise zu würdigen oder auch nur zu bezeichnen - darauf gestützt, dass sich der Sachverhalt nicht mit der für einen Schuldspruch erforderlichen Bestimmtheit feststellen lasse und daher ein DiszVerfahren nicht eingeleitet werde.Die DK hat sich in ihrer auf Paragraph 118, Absatz eins, Ziffer 2, BDG gestützten Entscheidung auf Einstellung des DiszVerfahrens - ohne Feststellungen zum maßgebenden Sachverhalt zu treffen und die aufgenommenen Beweise zu würdigen oder auch nur zu bezeichnen - darauf gestützt, dass sich der Sachverhalt nicht mit der für einen Schuldspruch erforderlichen Bestimmtheit feststellen lasse und daher ein DiszVerfahren nicht eingeleitet werde.

Aus den vorliegenden Unterlagen ist jedoch unzweifelhaft zu entnehmen, dass es der Besch als verantwortliches Dienstaufsichtsorgan zum Tatzeitpunkt geduldet habe, dass die Zollschranke offen war und somit jeder die Grenze Passierende diese ohne weiteres ohne Kontrolle überschreiten hätte können. Darüber hinaus war das Zollamt versperrt; die der Dienstaufsicht des Besch anvertraute Kollegin, die selbst aussagt fest geschlafen zu haben, war - allen Sicherheitsgrundsätzen zuwider - im Abfertigungsraum alleine. Der Besch selbst hat bestätigt, sich im Sozialraum aufgehalten zu haben und dort eingenickt zu sein. Diese Feststellungen begründen den Verdacht einer groben Dienstpflichtverletzung. Stattgebung der Berufung des DiszAnwaltes, Aufhebung des NichteinleitungsBeschl und Zurückverweisung.

Dokumentnummer

BEKRS_20021129_83_10_BK_02_01
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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