Rechtssatz
Ein Beweis vom "Hörensagen" widerspricht dem im DiszVerf geltenden Unmittelbarkeitsgrundsatz. Demzufolge sind ausschließlich vor der DK getätigte Zeugenaussagen zu berücksichtigen. (sinngemäß VwGH 16.7.1992, 92/09/0016).
Dokumentnummer
DOKRS_20030225_94_7_DOK_02_02