RS Dok 2003/2/25 94/7-DOK/02

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2003
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Norm

BDG §124 Abs6
BDG §126 Abs1
AVG §45 Abs2

Rechtssatz

Ein Beweis vom "Hörensagen" widerspricht dem im DiszVerf geltenden Unmittelbarkeitsgrundsatz. Demzufolge sind ausschließlich vor der DK getätigte Zeugenaussagen zu berücksichtigen. (sinngemäß VwGH 16.7.1992, 92/09/0016).

Dokumentnummer

DOKRS_20030225_94_7_DOK_02_02
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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